Registergericht: Schwyz Registernummer: CHE-373.999.709 HR
Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn
Vergütungssystem der Tiger Asset Management GmbH
Nachstehend geben wir Auskunft über unser Vergütungssystem. Gleichzeitig erfolgt damit der Pflichthinweis gem. § 16 InstitutsVergV.
Die Tiger Asset Management GmbH betreibt die Anlageberatung für Investmentfonds.
Grundsätzlich werden nur Festgehälter/Fixgehälter an Mitarbeiter bezahlt, die sich an deren Aufgabenbereich und Qualifikation orientieren. Variable Vergütungen erfolgen lediglich in Form von Sondervergütungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder erfolgsunabhängige Prämien. Erfolgsabhängige Vergütungen werden nicht gezahlt. Ein arbeitsrechtlicher Anspruch auf variable Vergütungen besteht nicht. Die Auszahlung variabler Vergütungen ist keinesfalls zulässig, wenn die Tiger Asset Management GmbH nicht über genügend Eigenmittel verfügt. Über das für sie relevante Vergütungssystem werden die Mitarbeiter schriftlich informiert, in der Regel bereits durch den Arbeitsvertrag.
Die Tiger Asset Management GmbH ist weder ein bedeutendes Institut i. S. d. § 17 InstitutsVergV, noch ein CRR-Institut.
Die Geschäftsleitung ist für die angemessene Ausgestaltung der Vergütungssysteme der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nach Maßgabe der Vorgaben des § 25a Absatz 1 Nummer 6 in Verbindung mit § 25a Absatz 5 des Kreditwesengesetzes und dieser Verordnung verantwortlich (§ 3 Abs. 1 S. 1 InstitutsVergV).
Bei der Tiger Asset Management GmbH besteht kein Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan, § 3 Abs. 2 InstitutsVergV
Die Ausgestaltung und Überwachung des Vergütungssystems erfolgt durch Beteiligung der Compliance-Funktion und internen Revision, § 3 Abs. 3 InstitutsVergV.
Die Vergütungssysteme sind so ausgestaltet, dass keine Anreize für die Geschäftsleiter und Geschäftsleiterinnen sowie für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, unverhältnismäßig hohe Risiken einzugehen, bestehen und die Vergütungssysteme nicht der Überwachungsfunktion der Kontrolleinheiten zuwiderlaufen.
Es erfolgt keine risikoorientierte Vergütung, § 8 InstitutsVergV.
Mitarbeiter der Geschäftsführung und der Kontrolleinheiten erhalten grundsätzlich nur eine fixe Vergütung, § 9, § 10 InstitutsVergV.
Verantwortlicher i.S.d. §6 Abs. 2 MDStV
Marc Schädler
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Darüber hinaus nimmt unser Betrieb an einem Verbraucherstreitigkeitsverfahren nicht teil.
|